Zu schmale Radwege: was die ADAC-Untersuchung zeigt
Stand: 3. Juni 2026Rubrik Radwege

Der Eindruck, dass es auf vielen Radwegen eng wird, hat eine messbare Grundlage. Eine Untersuchung des ADAC zur Breite deutscher Radverkehrsanlagen kam zu dem Ergebnis, dass 36 Prozent der geprüften Wege nicht einmal das Mindestmaß erreichen. Nur 19 Prozent entsprachen dem Regelmaß, das die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen für Neubauten vorsehen. Der Rest liegt irgendwo dazwischen: befahrbar, aber unterhalb dessen, was für zwei nebeneinander fahrende Räder geplant wäre.
Woher die Maße kommen
Maßgeblich sind die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, kurz ERA, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Für einen Einrichtungsradweg, also einen Weg, der nur in eine Richtung befahren wird, nennt das Regelwerk 1,60 Meter lichte Breite als Mindestmaß und 2,00 Meter als Regelmaß. Ein Zweirichtungsradweg beginnt bei 2,00 Metern und soll 2,50 erreichen.
Entscheidend ist der Begriff der lichten Breite: gemeint ist die tatsächlich befahrbare Fläche, ohne Bordsteinschräge, ohne Rinne, ohne den seitlichen Sicherheitsraum. Genau an dieser Unterscheidung entstehen die Abweichungen zwischen Planung und Wirklichkeit. Wird der Sicherheitsraum zur nutzbaren Breite gerechnet, sieht ein 1,30-Meter-Weg auf dem Papier normgerecht aus.
Was die Zahlen im Alltag bedeuten
Ein Fahrrad ist samt Lenker rund 60 Zentimeter breit. Dazu kommt der Bewegungsspielraum, den jeder Fahrende braucht, um Lenkkorrekturen auszugleichen — bei niedriger Geschwindigkeit mehr als bei hoher. Für einen sicheren Überholvorgang zwischen zwei Rädern rechnet die ERA deshalb mit rund zwei Metern.
Unterhalb von 1,60 Metern verschwindet diese Möglichkeit. Wer schneller fährt als die Person vor sich, wartet, klingelt oder weicht auf Gehweg beziehungsweise Fahrbahn aus. Bei Lastenrädern und Anhängern, die 85 bis 100 Zentimeter breit sein können, tritt der Effekt schon deutlich früher ein. Und die Zahl der breiten Räder steigt: Was das Regelwerk 2010 als Standardfahrrad angesetzt hat, ist heute nicht mehr repräsentativ.
| Fahrzeug | Breite | Platzbedarf mit Bewegungsspielraum |
|---|---|---|
| Fahrrad | ca. 60 cm | ca. 100 cm |
| Fahrrad mit Gepäcktaschen | ca. 70 cm | ca. 110 cm |
| Lastenrad einspurig | 65–75 cm | ca. 115 cm |
| Lastenrad dreirädrig | 85–100 cm | ca. 140 cm |
| Fahrrad mit Kinderanhänger | 78–90 cm | ca. 130 cm |
Warum sich am Bestand so wenig ändert
Die ERA ist ein technisches Regelwerk mit Empfehlungscharakter, kein Gesetz. Sie greift bei Planung, Neubau und grundhafter Erneuerung. Ein bestehender Weg, der seit den achtziger Jahren dort liegt, wird durch eine spätere Empfehlung nicht rechtswidrig, und damit auch nicht automatisch umgebaut.
Hinzu kommt die Flächenkonkurrenz. Ein Radweg wird breiter, indem etwas anderes schmaler wird: Fahrbahn, Parkstreifen oder Gehweg. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Regelmaße und ihre eigene Interessenlage. Deshalb entstehen Verbesserungen im Bestand meist dort, wo ohnehin gebaut wird, und selten als eigenständige Maßnahme.
Was Radfahrende daraus praktisch ableiten können
Der wichtigste Punkt ist die Benutzungspflicht. Sie besteht nur, wenn eines der blauen Schilder 237, 240 oder 241 aufgestellt ist. Fehlt die Beschilderung, ist die Fahrbahn eine reguläre Option, auf Straßen mit Tempo 30 häufig die schnellere und übersichtlichere. Und selbst bei vorhandener Beschilderung entfällt die Pflicht, wenn der Weg unzumutbar ist: zugewachsen, aufgebrochen, zugeparkt oder im Winter ungeräumt.
Der zweite Punkt ist banal und wirkt trotzdem: nachmessen. Ein Zollstock in der Satteltasche beantwortet die Frage, ob die eigene Stammstrecke tatsächlich unter dem Mindestmaß liegt, in zehn Sekunden. Wer diese Zahl kennt, argumentiert in einer Eingabe an die Kommune anders als mit einem Gefühl.
Wie sich das konkret auf die Strecken vor Ort auswirkt, steht in der Übersicht zu den Radwegen in Düsseldorf.
Häufige Fragen
Welches Maß gilt als Mindestbreite für einen Radweg?
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen nennen für einen Einrichtungsradweg 1,60 Meter lichte Breite als Mindestmaß. Das Regelmaß, also der Wert, der bei Neubauten angestrebt werden soll, liegt bei 2,00 Metern. Für Zweirichtungsradwege gelten 2,00 beziehungsweise 2,50 Meter.
Sind diese Maße rechtlich bindend?
Nein. Die ERA ist ein technisches Regelwerk mit Empfehlungscharakter, kein Gesetz. Sie wird bei Planung und Neubau herangezogen, verpflichtet aber nicht dazu, bestehende Anlagen nachträglich zu verbreitern. Das erklärt den großen Anteil an Altbestand unterhalb des Mindestmaßes.
Warum reicht 1,50 Meter nicht aus?
Ein Fahrrad ist mit Lenker etwa 60 Zentimeter breit, hinzu kommen Bewegungsspielraum und ein Sicherheitsabstand zu Bordstein und Hindernissen. Zwei Räder brauchen zum Überholen realistisch etwa 2,00 Meter. Unterhalb von 1,60 Metern findet Überholen faktisch nicht mehr statt, ohne dass eine Seite ausweicht.
Was bedeutet Sicherheitsraum in der ERA?
Zusätzlich zur nutzbaren Breite sieht das Regelwerk seitliche Zuschläge vor: zu Bordsteinen, Mauern, Pollern und insbesondere zu längs geparkten Autos, wegen sich öffnender Türen. Diese Räume gehören nicht zur lichten Breite, werden in der Praxis aber häufig mitgezählt. Dann steht auf dem Papier ein Maß, das der Weg nicht hat.
Muss ein zu schmaler Radweg benutzt werden?
Nur mit einem der blauen Schilder 237, 240 oder 241. Ohne Benutzungspflicht darf die Fahrbahn benutzt werden. Und selbst bei Beschilderung entfällt die Pflicht, wenn der Weg unzumutbar ist, etwa weil er zugewachsen, beschädigt oder blockiert ist.